2. Juli 2025

Öffentliche Mitteilungen vom 3.7.2025

Öffentliche Auflage Forstprojekt

Sofortmassnahmen Hangsicherung Rutschung Rania (TBA), Gemeinde Zillis- Reischen

Auflageprojekt vom Mai 2025

  1. Ort und Frist der Auflage

Das Auflageprojekt liegt gestützt auf Art. 16 Abs. 1 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG; BR 920.100) vom 03. Juli 2025 bis 04. August 2025 beim Amt für Wald und Naturgefahren, Ringstrasse 10, 7001 Chur, sowie auf der Gemeindeverwaltung Zillis-Reischen, während den Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Unterlagen können während der Dauer der Auflage auch unter www.wald-naturgefahren.gr.ch > Aktuelles eingesehen und heruntergeladen werden.

  1. Verfügungsbeschränkung

Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Auflage an unterliegen Bauvorhaben innerhalb des vom Projekt erfassten Gebietes einer Bewilligung des Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden. Diese wird erteilt, wenn sich das Bauvorhaben nicht erschwerend auf den Landerwerb oder die Ausführung des Projektes auswirkt (Art. 17 Abs. 1 KWaG).

  1. Einsprachen

3.1  Legitimation

Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung geltend machen kann, ist berechtigt, Einsprache zu erheben. Einspracheberechtigt sind ferner die betroffenen Gemeinden und wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist (Art. 18 Abs. 2 KWaG).

3.2  Einwendungen

Es können geltend gemacht werden:

  1. a) Projekteinsprachen, insbesondere Einsprachen gegen das Bauprojekt und die damit verbundenen Gesuche für weitere Bewilligungen sowie gegen eine allfällige Enteignung und deren Umfang (Art. 18 Abs. 3 lit. a KWaG);
  2. b) Entschädigungsbegehren, namentlich Forderungen für die beanspruchten Rechte und andere Forderungen, die sich aus dem kantonalen Enteignungsrecht ergeben (Art. 18 Abs. 3 lit. b KWaG). Die Bereinigung dieser Begehren erfolgt anschliessend an die Projektgenehmigung im Landerwerbsverfahren (Art. 20 Abs. 1 KWaG).

3.3  Frist und Adressat

Einsprachen sind innert der Auflagefrist mit einer kurzen Begründung dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.

Werden nachträgliche Entschädigungsforderungen geltend gemacht, sind die Säumnisfolgen nach Art. 17 der kantonalen Enteignungsverordnung (EntV; BR 803.110) zu beachten.

  1. Auskünfte

Auskünfte zum Auflageprojekt erteilt das Amt für Wald und Naturgefahren, Region Mittelbünden (Bruno Roussette) während den Büroöffnungszeiten (Tel. 081 257 50 22).

Chur, 25. Juni 2025                                            Amt für Wald und Naturgefahren

Der Kantonsförster, Urban Maissen

 

Kartonsammlungen

Die nächsten Kartonsammlungen in Zillis-Reischen finden Donnerstag, 3. Juli 2025 und Donnerstag, 17. Juli 2025 statt. Die Kartons können nur bis 8:00 Uhr an den Sammelplätzen deponiert werden.