23. Februar 2023

Öffentliche Mitteilungen vom 23.2.2023

Revision Ortsplanung – 2. Verlängerung Planungszone

 

In der Gemeinde Zillis-Reischen ist eine Planungszone betreffend Revision der Ortsplanung in Kraft. Die Planungszone wurde vom Gemeindevorstand am 18. März 2019 erlassen (Publikation am 21. März 2019) und am 22. Februar 2021 erstmalig verlängert (Publikation am 18. März 2021). Gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 beschlossen, die Planungszone wie folgt um einstweilen zwei weitere Jahre, bis 21. März 2025 zu verlängern.

Zweck der Planungszone

Die Planungszone dient insbesondere folgenden Zwecken:

a)    Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans – Siedlung (KRIP-S).

b)    Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art. 15 RPG sowie des KRIP-S, insbesondere betreffend Förderung einer hochwertigen baulichen Siedlungsentwicklung nach innen.

Von der Planungszone betroffene Gebiete

Die Planungszone umfasst das ganze Gemeindegebiet.

Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat der Verlängerung der Planungszone per Verfügung zugestimmt.

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG).

Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen.

Die Verlängerung der Planungszone gilt einstweilen für zwei Jahre und tritt mit der heutigen Bekanntgabe in Kraft.

Die Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 Abs. 1 KRG).

Zillis-Reischen, 22. Februar 2023

Der Gemeindevorstand

Kartonsammlungen

Die nächsten Kartonsammlungen in Zillis-Reischen finden Donnerstag, 2. März und Donnerstag 16. März 2023, statt. Die Kartons können nur bis 8.00 Uhr an den Sammelplätzen deponiert werden.

Holzungen und Fällen von Bäumen

In den vergangenen Wochen wurden entlang der Weiden durch Privatpersonen verschiedene Holzungen zur Pflege vorgenommen. Dabei wurden auch Bäume gefällt. Der Gemeindevorstand weist darauf hin, dass für jeden Baum der auf Gebiet der Gemeinde Zillis-Reischen gefällt wird, die Genehmigung des Revierförsters nötig ist. Es spielt dabei keine Rolle ob sich der Baum im privaten Garten, im Privatwald oder auf Pachtland befindet.

Das Waldgesetz sieht unter Art. 19 für Vergehen gegen diese Anordnung Bussen von Fr. 100.– bis Fr. 5’000.– vor. Um das Aussprechen solcher Bussen zu vermeiden, melden Sie sich bitte vor jeder Holzung bei unserem Förster Andrea Schwarz, Telefonnummer 079 583 62 33.