23. Oktober 2025

Öffentliche Mitteilungen vom 23.10.2025

Kartonsammlungen

Die nächsten Kartonsammlungen in Zillis-Reischen finden Donnerstag, 6. November 2025 und Donnerstag, 20. November 2025 statt. Die Kartons können nur bis 8:00 Uhr an den Sammelplätzen deponiert werden.

Öffentliche Mitwirkungsauflage Gesamtrevision Ortsplanung

In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Zillis-Reischen statt. Gleichzeitig erfolgen die öffentlichen Auflagen der angepassten statischen Waldabgrenzung und der Biotope von nationaler Bedeutung gemäss Bundesinventar.

Gegenstand: Gesamtrevision Ortsplanung Zillis-Reischen

Auflageakten:

  • Baugesetz
  • Zonenplan 1:2‘000 (Siedlungsgebiet)
  • Genereller Gestaltungsplan 1:2’000 (Siedlungsgebiet)
  • Genereller Gestaltungsplan 1:2’000 (Deponie Avas)
  • Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2’000 (Siedlungsgebiet)
  • Genereller Erschliessungsplan Ver- und Entsorgung 1:2’000 (Siedlungsgebiet)
  • Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:10‘000 (übriges Gebiet)
  • Genereller Erschliessungsplan 1:10’000 (übriges Gebiet)

Grundlagen:

  • Planungsbericht Gesamtrevision mit Anhang (Auswertung kant. Vorprüfung)
  • Kommunales räumliches Leitbild (KRL) Zillis-Reischen von 2020
  • Übersicht Bauzonenkapazität – Rechtskräftiger Stand und Gesamtrevisionsvorlage
  • Infopläne: Änderungen und Mobilisierung der Bauzonen
  • Änderungsfassung Revision Baugesetz
  • Bauinventar und Schutzliste Denkmalpflege Graubünden
  • Rodungsgesuch Deponie Avas: Formular und Plangrundlagen (zur Info)
  • Teilrevisionsvorlage Gewerbezone Nislas 05.12.2024 (zur Info, Genehmigung pendent)

Auflagefrist: 30 Tage (ab 23. Oktober 2025 bis 24. November 2025).
Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei Zillis während Öffnungszeiten

Vorschläge und Einwendungen: Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen einreichen.

Besonderheiten

Neue statische Waldgrenzen (Einspracheauflage):
Mit der Revision erfolgt die öffentliche Auflage der im Zonenplan im Bereich Bauzone-Wald erforderlichen statischen Waldgrenzen (Art. 11 KWaG; Art. 13 Abs. 1 des eidg. Waldgesetzes; WaG), namentlich bezüglich übernommener, neu vermessener oder aufgehobener Waldgrenzen (gemäss Waldfeststellung 2025).

Einsprachen: Während der Auflagefrist kann gegen die neuen statischen Waldgrenzen innert 30 Tagen seit dem Publikationsdatum schriftlich mit Antrag und Begründung beim Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Ringstrasse 10, 7001 Chur, Einsprache erhoben werden.

Bundesinventare, Abgrenzung Biotope von nationaler Bedeutung (Anhörung):
In Bezug auf die Biotope von nationaler Bedeutung ist zu beachten, dass mit den Schutzzonenfestlegungen (Naturschutzzone, Trockenstandortzone etc.) die genaue Abgrenzung der Objekte gemäss Art. 3 bis 5 der Biotopschutzverordnungen des Bundes erfolgt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Amt für Natur und Umwelt Graubünden (ANU) eine Sachverhaltsüberprüfung zur Abgrenzung beantragen und eine förmliche Feststellungsverfügung verlangen. Allfällige Beweise, wie Vegetationskartierungen, Fachgutachten oder dergleichen sind beizulegen. Die vorliegende Mitwirkungsauflage gilt als Anhörung im Sinne der betreffenden Schutzverordnungen des Bundes.

Rodungsgesuch Deponie Avas (zur Information):
Das Rodungsgesuch Deponie Avas liegt zur Information auf. Die ordentliche Auflage des Rodungsgesuches nach Art. 8 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) mit Eröffnung der Einsprachefrist findet erst zu einem späteren Zeitpunkt statt, namentlich nach Beschlussfassung der Planung im Rahmen der ortsplanerischen Beschwerdeauflage nach Art. 101 Abs.1 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG). Die entsprechende Publikation wird gleichzeitig wie die Publikation der Gemeindeabstimmung über die Ortsplanungsrevision erfolgen.

Zillis-Reischen
Der Gemeindevorstand

Grünabfallsammlung Samstag, 1. November 2025

Achtung: neue Sammelzeiten!

Samstag, 1. November 2025 wird in der Gemeinde Zillis-Reischen von 11:00 bis 14:00 Uhr die alljährliche Grünabfallsammlung durchgeführt. Es werden Topfpflanzen, Blumenerde, Rasenschnitt und Laub gesammelt. Bitte verwenden Sie dazu die grauen/schwarzen gebührenfreien Abfallsäcke. Äste, Heckenschnitt usw. bitte während den offiziellen Öffnungszeiten direkt zur Deponie Avas bringen. Am Samstagmorgen müssen die Säcke bis spätestens 11:00 Uhr bei den Kehrichtmoloks deponiert werden. Bitte die Säcke ordentlich und wenn möglich verschnürt abstellen.

Brennholz

Brennholz-Löser können ab sofort bis Ende November 2025 bei der Gemeindekanzlei bestellt werden, Telefon Nr. 081 661 13 83. Bitte angeben, ob Hauslieferung oder Bezug ab Holzlagerplatz (Lagerplatz wird vom Forst bestimmt). Bezug und Lieferung Dezember 2025/Januar 2026.

Preis ab Lagerplatz Fr. 50.00 pro m3, mit Hauslieferung plus Fr. 20.00 pro m3.

Deckäste

Ab Freitag, 24.10.2025, liegen in den Friedhöfen in Reischen und Zillis Deckäste für die Grabpflege bereit.

Öffnungszeiten Gemeindekanzlei

Von Montag, 27.10.2025 bis und mit Freitag, 31.10.2025, ist die Kanzlei nur während den offiziellen Schalterzeiten geöffnet. Jeweils von Montag bis Freitag von 09.00 bis 11.00 Uhr und zusätzlich am Montag von 17.00 bis 18.30 Uhr.

Mittwoch, 29.10.2025, bleibt die Kanzlei den ganzen Tag geschlossen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Baugesuch BAB 23/25

Bauherrschaft:        Swisscom (Schweiz) AG, Ringstrasse 32, 7001 Chur

Vertreter:               Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen

Bauvorhaben:         Umbau bestehende Tunnel Mobilfunkanlage (WETU)

Lage der Baute:      7432 Zillis, Punt da Tgiern, Tunnel Südportal A13,

Parzelle 124

Die Unterlagen können während den Schalterstunden bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Öffentlich-rechtliche Einsprachen sind bis Mittwoch, 12. November 2025 schriftlich an die Geschäftsleitung der Gemeinde zu richten.