12. Dezember 2024

Öffentliche Mitteilungen vom 12.12.2024

Kartonsammlungen

Die nächsten Kartonsammlungen in Zillis-Reischen finden Donnerstag, 19. Dezember 2024 und Donnerstag, 2. Januar 2025, statt. Die Kartons können nur bis 8:00 Uhr an den Sammelplätzen deponiert werden.

Christbäume Bestellung und Verkauf

Christbäume können bis spätestens 17. Dezember 2024 bei der Gemeindekanzlei, Telefon Nr. 081 661 13 83, bestellt werden. Bäume bis ca. 150 Zentimeter Höhe kosten Fr. 15.00, alle grösseren Bäume Fr. 20.00 pro Stück.

Abgabe der Bäume und Bezahlung: Samstag, 21.12.2024 ab 18 Uhr auf dem Postplatz in Zillis.

Der Christbaumverkauf wird auch dieses Jahr durch die Juma Zillis-Reischen durchgeführt.

Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024

Das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024 liegt bis Freitag, 20. Dezember 2024, in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Schulweihnachtsfeier Kirche St. Martin in Zillis

Die Schulweihnachtsfeier in Zillis findet dieses Jahr Freitag, 20. Dezember 2024 um 20:00 Uhr in der Kirche St. Martin statt. Es nehmen die Schüler der Oberstufe, das Lehrerteam der Oberstufe und Pfarrer Kaspar Kunz an der Feier teil.

Silvestersingen der Oberstufe

Die Schülerinnen und Schüler singen an folgenden Orten:

10:00 Uhr Unterrongellen

10:50 Uhr Reischen

11:30 Uhr Volg Zillis

Für Alle gibt es anschliessend einen kleinen Imbiss beim Volg Zillis.

Beschwerdeauflage Teilrevision Ortsplanung Zillis-Reischen

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der an der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 5. Dezember 2024 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung statt.

Gegenstand: Teilrevision Ortsplanung Zillis-Reischen (Gewerbezone Nislas)

Auflageakten Ortsplanung «Teilrevision Gewerbezone Nislas»:

–  Teilrevision Baugesetz: Art. 11 und 23A (Ergänzungen), Art. 23B (Neu)

–  Zonenplan 1:1’000

–  Genereller Gestaltungsplan 1:1’000

–  Genereller Erschliessungsplan 1:1’000

Grundlagen:

–  Planungs- und Mitwirkungsbericht (Stand Genehmigung)

Auflagefrist: 30 Tage (12. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025)
Auflageort/Zeit: Gemeindekanzlei Zillis-Reischen, während Öffnungszeiten

Änderungen nach der öffentlichen Mitwirkungsauflage:

Teilrevision Baugesetz:

–  Änderung Artikelverweise «Art. 23B» anstelle Art. 24A

–  Einfügen Fussnote mit Verweis auf Planungsbericht in Art. 23A und Art. 23B

–  Einfügen Satzergänzung «von elektrischen Versorgungsanlagen (Trafostation, Schaltanlage)» als zusätzliche Zweckbestimmung der ZöBA Nislas in Art. 23B Abs. 1

Zonenplan 1:1’000:

–  Änderungen Artikelverweise in Legende «Art. 23B» anstelle Art. 24A

Genereller Erschliessungsplan

–  Festlegung Trafostationen und Schaltanlage Parz. 75 und 802

Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht oder kantonalem Spezialrecht dazu legitimiert sind, können während der Auflagefrist bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG (Verfahrensbeteiligung) aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

 

Baugesuch BG 23/24

Bauherrschaft:        Gemeinde Zillis-Reischen, Hauptstrasse 28, 7432 Zillis

Vertreten durch:      Hassler Energia Alternativa AG, 7432 Zillis

Bauvorhaben:         Photovoltaik Anlage

Lage der Baute:      7432 Zillis, Pardi 6 und 8, Parzelle Nr. 174

Die Unterlagen können während den Schalterstunden in der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Öffentlich-rechtliche Einsprachen sind bis Mittwoch, 1. Januar 2025 schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.