10. Juni 2021

Öffentliche Mitteilungen, 10. Juni 2021

Kartonsammlungen

Die nächsten Kartonsammlungen in Zillis-Reischen finden Donnerstag, 17. Juni 2021 und Donnerstag, 1. Juli 2021 statt. Die Kartons können nur bis 8.00 Uhr an den Sammelplätzen deponiert werden.

Die Gemeindeverwaltung


Einladung zur Gemeindeversammlung

Freitag, 11. Juni 2021, 20.15 Uhr, in der Schulhausaula
TRAKTANDEN:
1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler
2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11.12.2020
3. Jahresrechnung 2020
3.1. Genehmigung Jahresrechnung 2020
3.2. Bericht der Revisionsgesellschaft und der Geschäftsprüfungskommission
4. Information Naturpark Beverin über die Abstimmung vom Herbst 2021 zum Parkvertrag 2023 – 2032
5. Mitteilungen und Umfrage

Der Gemeindevorstand


Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 13. Juni 2021

Die Urne ist in der Gemeindekanzlei zu folgenden Zeiten aufgestellt:
Sonntag 13. Juni 2021 von 10.00 – 11.00 Uhr. Die Stimmausweise sind bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne unbedingt abzugeben. Bei schriftlicher Stimmabgabe muss der Stimmausweis unten links eigenhändig unterzeichnet sein und mit den Stimmzetteln an die Gemeindekanzlei zugestellt werden – andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig.

Die Gemeindeverwaltung


Teilrevision Ortsplanung Nislas TM Schreinerei

Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 25. Mai 2021 mit Be-schluss Nr. 500 in Anwendung von Art. 49 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 7. August 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung mit folgender Auflage genehmigt:
Auflageakten:
Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:500 «Nislas, TM Schreinerei»
Auflage Regierungsbeschluss für das «Baufeld mit unbeschränkter Gebäudelänge und -breite (Baulinie)»: «Das Vorprojekt Neubau Schreinerei der Architekten Iseppi / Kurath GmbH vom 14. Februar 2020 bildet in seinen wesentlichen Zügen integrierender Bestandteil der Festlegung ‘Baufeld mit unbeschränkter Gebäudelänge und -breite (Baulinie)’. Das Vorprojekt gilt als Beurteilungsgrundlage im Baubewilligungsverfahren für die Realisierung eines an den Abmessungen orientierten ersten Baukörpers. Bei der Projektierung und im Baubewilligungsverfahren für den allfälligen Erweiterungsbau ist eine ortsbildverträgliche Gebäudegliederungslösung sicherzustellen. Vor Erteilung der Baubewilligung für den Er-weiterungsbau hört die Baubehörde die Denkmalpflege an und unterbreitet ihr die Projektpläne zu einer abschliessenden Stellungnahme.»
Genereller Erschliessungsplan 1:500 «Nislas, TM Schreinerei»

Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei auf und können eingesehen wer-den. Gegen die darin enthaltenen Vorbehalte, Auflagen und Anweisungen kann innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum gestützt auf Art. 102 Abs. 1 KRG und nach Massgabe des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) beim Verwaltungsgericht Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7001 Chur, Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeindevorstand